2008 Enteignungsrecht 373 I. Enteignungsrecht 74 Formelle Enteignung; Kostentragung im Missbrauchsfall (Änderung der Rechtsprechung) - Ein Entschädigungsbegehren ist missbräuchlich, wenn die überwiegende Anzahl der gestellten Anträge offensichtlich ungerechtfertigt oder übersetzt ist (Erw. 6.2.6.1.). - Ist das Entschädigungsbegehren missbräuchlich, gilt nicht das enteignungsrechtliche Kostenprivileg. Die Kosten werden nach der ordentlichen Regelung gemäss VRPG verteilt (Erw. 6.2.6.2.).