2007 Enteignungsrecht 293 I. Enteignungsrecht 74 Formelle Enteignung; Voraussetzungen für Realersatz bei Landwirtschaftsland - Werden gegen einen Betroffenen verschiedene Verfahren durchgeführt, wie hier von Kanton und Gemeinde, so bedarf es einer Gesamtoptik und es sind sämtliche Abtretungsflächen zu kumulieren (Erw. 2.3.) - Ein Landverlust von weniger als 1 % der Landwirtschaftlichen Nutzfläche vermag sich in keinem Fall existenzgefährdend auf den Betrieb auszuwirken (Erw. 2.5.1.)