Immissionen während der Abwesenheit des Wohnungsinhabers werden nicht als Nutzungsbeschränkung berücksichtigt (Erw. 3.3.9.3.). Aus dem Entscheid der Schätzungskommission nach Baugesetz vom 25. April 2006 in Sachen M. gegen Kanton Aargau. Aus den Erwägungen