SAR 271.100) vom 9. Juli 1968 (AGVE 2000, S. 474 f.). 6.2. Das vorliegende Zueignungsverfahren untersteht mit den erforderlichen Anpassungen ebenfalls den Verfahrensvorschriften von § 149 BauG. Die Interessenlage ist insofern verschieden, als das 340 Schätzungskommission nach Baugesetz 2006