Als Zwischenergebnis kann festgehalten werden, dass die Voraussetzungen einer Zueignung erfüllt sind und die Vergütung von Fr. 200.-/m2 für insgesamt 60 m2, d.h. total Fr. 12'000.-, angemessen ist (…). 3.6. 3.6.1. Sind die Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt, so stellt sich in Bezug auf § 135 BauG die Frage, welche Bedeutung der Kann-Formulierung zukommt. 3.6.2. Räumt ein Rechtssatz der rechtsanwendenden Behörde einen Spielraum ein beim Entscheid, ob eine Massnahme zu treffen sei oder nicht, so liegt Entschliessungsermessen vor. Vor allem Kann- Vorschriften räumen ein solches Ermessen ein.