Der Einwand, dass im Rahmen einer Bachabtretung ein Entschädigungssatz von Fr. 100.-/m2 zur Anwendung gekommen sei, wurde nicht weiter substantiiert (…). Die damaligen Gegebenheiten der Landabtretung sind der Schätzungskommission nicht bekannt. Der behauptete Entschädigungssatz für eine Bachabtretung lässt unter diesen Umständen keine Rückschlüsse auf den heutigen Verkehrswert von Bauland zu. 3.5.6. Als Zwischenergebnis kann festgehalten werden, dass die Voraussetzungen einer Zueignung erfüllt sind und die Vergütung von Fr. 200.-/m2 für insgesamt 60 m2, d.h. total Fr. 12'000.-, angemessen ist (…).