nommen hat. Unter diesen Umständen werden die Landpreise seit 1997 tendenziell eher gestiegen sein. Anlässlich der Verhandlung hat sich dies bestätigt, werden heute doch zum Teil Baulandpreise von Fr. 300.-/m2 bezahlt (...). Praxisgemäss ändert die Schätzungskommission bei formellen Enteignungen das Angebot des Enteigners nicht zu Lasten des Enteigneten. Analog verzichtet die Schätzungskommission auch bei Zueignungen auf eine Erhöhung der von der Gemeinde geforderten Vergütung zu Lasten des Zuzueignenden. Der Einwand, dass im Rahmen einer Bachabtretung ein Entschädigungssatz von Fr. 100.-/m2 zur Anwendung gekommen sei, wurde nicht weiter substantiiert (…).