Sie hat somit den für den Geldausgleich in der Landumlegung 1997 massgebenden Landpreis übernommen (…). Analog zur formellen Enteignung ist die Höhe der Entschädigung nach den Verhältnissen im Zeitpunkt des Entscheides zu bemessen (§ 154 Abs. 2 BauG). Es ist allgemein bekannt, dass die Nachfrage nach Wohnraum im (…) in den letzten Jahren stetig zuge- 2006 Enteignungsrecht 337