Diese Angaben bestätigen, dass die Beeinträchtigungen im zweiten Jahr (2005) geringer waren als im ersten. Wie lange die Abwesenheit Anfang 2004 genau gedauert hat - ob sie Baustellen bedingt allenfalls länger als üblich ausfiel - bleibt offen. Es wäre Sache des Gesuchstellers gewesen, dies darzulegen. Die Frühlingsabwesenheit wäre aber wohl so oder anders in die Zeit der lärmintensiven Bauphase gefallen, was die anrechenbare Dauer der entschädigungsrelevanten Phase verkürzt.