zungskommission stellen müssen. Die Mietzinseinbusse für das Atelier kann unter diesen Umständen ebenfalls nicht als Schaden anerkannt werden. 3.3.9.3. Beim Schaden, den der Gesuchsteller für beeinträchtigtes Wohnen während der Bauzeit angibt, stellt sich vorab die Frage, wie viel Zeit er während der hier interessierenden Bauphase im Ausland zugebracht hat. Von Immissionen betroffen kann nur sein, wer diesen ausgesetzt ist. Während der Abwesenheit des Wohnungsinhabers ist die Nutzung nicht beschränkt, weil sie ja gar nicht ausgeübt wird. (…) [Der Gesuchsteller erklärt], dass er sich aus gesundheitlichen Gründen jeweils im Frühling und im Herbst in Portugal aufhalte.