Mietzinsreduktionen für drei Wohnungen, Mietzinsreduktion für den Gewerberaum, Entschädigung für den ebenfalls im Haus wohnenden Gesuchsteller sowie eine Umtriebsentschädigung. Die Ersatzforderung basiert auf Mietzinssenkungen für die Jahre 2004 und 2005. Wie bereits festgehalten (…), dauerte die für eine allfällige Entschädigung massgebende lärmintensive Bauphase rund 4 Monate. Rechnet man die Gesamtforderung auf diese Zeit um, bleiben noch rund Fr. 13'300.--. Ob dieser Betrag als schwerwiegender Schaden anzusehen ist, bleibe dahin gestellt. 3.3.9.1. Bisher hat der Gesuchsteller einzig dem Fotografen eine Mietzinsreduktion im Umfang von 50 % gewährt.