Deshalb ist vorliegend die notwendige Dauer, die eine Entschädigung rechtfertigen würde, nach Überzeugung der Schätzungskommission nicht erreicht. (…) 3.3.9. Selbst wenn Intensität und Dauer der Immissionen für eine Entschädigung sprechen würden, wäre eine solche nur auszurichten, wenn durch die Einwirkungen ein beträchtlicher Schaden entstanden wäre (…). Der Gesuchsteller stellt eine Gesamtforderung von Fr. 79'978.80 (…). Darin sind enthalten: Mietzinsreduktionen für drei Wohnungen, Mietzinsreduktion für den Gewerberaum, Entschädigung für den ebenfalls im Haus wohnenden Gesuchsteller sowie eine Umtriebsentschädigung.