Somit bleibt es bei der Feststellung, dass die für eine allfällige Entschädigung relevante Phase rund 4 Monate gedauert hat. Das mag auf den ersten Blick lange erscheinen. Da die Erholungszeiten (Mittag, Nacht, Wochenende) aber eingehalten wurden, die Immissionen also auf die weniger empfindlichen Tageszeiten fielen, relativiert sich dieses Ergebnis. Im Vergleich mit jenen, die von Verkehrslärm betroffen sind, der sich nicht an die üblichen Arbeitszeiten hält, ist das eine deutliche Erleichterung. Deshalb ist vorliegend die notwendige Dauer, die eine Entschädigung rechtfertigen würde, nach Überzeugung der Schätzungskommission nicht erreicht.