Eine spürbare Verstärkung der Bauimmissionen ist davon nicht zu erwarten. Was die Pfahlwand angeht ist zu bedenken, dass der gegenüberliegende Grubenrand etwas tiefer lag und vor dem Haus des Gesuchstellers ebenfalls eine Schutzwand aufgestellt wurde. Von letzterer liegt ein Foto in den Akten (…). Erstere wurde nicht dokumentiert und es ist schwierig, deren Wirkung im Nachhinein abzuschätzen. Es ist aber nicht anzunehmen, dass sie den normalen Baulärm - wenn überhaupt - derart verstärkt hat, dass die Liegenschaft ständig einer übermässigen Belastung, vergleichbar jener der ersten Bauphase, ausgesetzt war. Andernfalls wäre das Argument nicht erst an der Verhandlung vorgetragen worden.