Das Haus stehe auf einer mehrlagigen Schicht von Findlingen. Beim Abbau der Findlinge und den Bohrarbeiten seien Schall und Schwingungen ins Haus übertragen und besonders gut wahrgenommen worden. Zudem sei der Baulärm von mehrgeschossigen Gebäuden gegenüber seiner Liegenschaft zurückgeworfen worden (…). An der Verhandlung vom 25. April 2006 machte M. weiter geltend, dem Haus gegenüber sei eine 8 m hohe Pfahlwand gestanden, die den Lärm zurückgeworfen habe (…). Die zusätzliche Belastung infolge des schwierigen Baugrundes betrifft Arbeiten in jener Phase, in welcher der Baustellenlärm unbestritten über dem üblichen Mass lag (...).