Die anschliessenden Arbeiten waren weniger belastend. Sie waren wohl störend, fielen aber nicht aus dem Rahmen von gewöhnlichen Immissionen einer Baustelle. Dafür spricht auch, dass die Mieter nicht ausgezogen sind, obwohl die Arbeiten an der Umfahrungsstrasse bis heute nicht abgeschlossen sind. Selbst der Fotograf, der angeblich das Atelier per Ende Juni 2004 gekündigt haben soll (…), ist geblieben. Die Beeinträchtigung durch üblichen Baulärm ist von den betroffenen Anwohnern entschädigungslos zu dulden (…). 3.3.5.2. Der Gesuchsteller gab zu bedenken, dass er mehr als andere betroffen sei. Das Haus stehe auf einer mehrlagigen Schicht von Findlingen.