In diesem Fall (…) verlangte der Gesuchsteller Ersatz der hypothetischen Mietzinseinbussen für 5 Jahre. Das Begehren wurde abgewiesen, weil keine übermässigen Immissionen festgestellt werden konnten. Ab welcher Dauer übermässige Einwirkungen entschädigt werden müssen, wurde vom Bundesgericht, soweit ersichtlich, bisher nicht festgelegt. Im Entscheid 106 Ib 251 hat es lediglich festgehalten, dass Baustellen von 3-6 Monaten in der Regel entschädigungslos hinzunehmen sind.