Für kantonale Behörden ist deren Anwendung nicht zwingend. Bei Abweichungen ist aber nachzuweisen, dass die bundesrechtlichen Anforderungen eingehalten werden (Richtlinie S. 4 Ziff. 1.6.). (…) 3.3.4.7. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die BUWAL-Richtlinie eingehalten worden zu sein scheint. Jedenfalls sind gravierende Abweichungen nicht nachgewiesen. Der von der 2006 Enteignungsrecht 343