Sie können das Grundstück seit der Einzonung aber unbeschränkt nutzen. Im Vergleich zu den teilweise doch recht einschneidenden permanenten Nutzungsbeschränkungen wiegt die hier in Frage stehende "Bausperre" jedenfalls nicht schwerer. 3.3.4. Andere Gründe, die auf die Intensität des Eingriffs Einfluss hatten, wurden nicht angeführt und sind auch nicht ersichtlich. Die 10 Jahre und 2 Monate dauernde Nutzungsbeschränkung wurde vorliegend durch den Umstand gemildert, dass das Grundstück wegen der unvollständigen Erschliessung erst mit einer Verzögerung von 2-3 Jahren hätte überbaut werden können (…). Die Erschliessungsanlagen wurden in der Zwischenzeit ergänzt, so dass die Par-