Das Land ist - auch nach Darstellung der Gesuchsteller - heute erschliessbar. Die vorgetragenen Gründe für die fehlenden Bemühungen (laufendes Verfahren, Baustelle für Autobahnzubringer in rund 700 m Distanz, Angst vor Einsprachen – dazu nachstehend) haben jedenfalls nichts mit der kommunalen Planung zu tun und sind nicht von der Gemeinde zu vertreten (…). 3.3.2.3. Die Nutzungsbeschränkung war vorliegend nicht von Anfang an befristet. Der Erbengemeinschaft war daher eine vorbereitende Planung auf das Ende der Frist hin erschwert. Nach Ansicht der Gesuchsteller werden Kaufinteressenten vom laufenden Verfahren und der Baustelle für den Autobahnzubringer abgeschreckt (…).