Aus den Akten geht eindeutig hervor, dass sie versucht haben, das Land ökonomisch zu verwerten. Der Misserfolg kann unter den besonderen Umständen (schwierige Erschliessungssituation infolge Lage an der Gemeindegrenze) nicht als mangelnder Wille ausgelegt werden. Dieser Eindruck wird allerdings relativiert durch die Untätigkeit der Gesuchsteller seit der Einzonung des Grundstücks im 2004. Das Land ist - auch nach Darstellung der Gesuchsteller - heute erschliessbar.