Das Gericht schliesst sich dieser fachrichterlichen Meinung an. 2006 Erschliessungsabgaben 357 72 Ursprünglicher Beitragsplan nach §§ 34/35 BauG - Verhältnis des Verbots der reformatio in peius zu einer Neuauflage eines Beitragsplans (Erw. 3.5.1. – 3.5.5.) - Ein neuer Beitragsplan eröffnet dem betroffenen Eigentümer erneut und in vollem Umfang den Rechtsmittelweg (Erw. 3.6.) Aus dem Entscheid der Schätzungskommission nach Baugesetz vom 6. Dezember 2006 in Sachen F. gegen Einwohnergemeinde B. Aus den Erwägungen