Dies soll auch für die Kostenaufteilung zwischen Schmutz- und Sauberwasserleitungssystem gelten. Sachlich ist die ungleiche Verteilung der Baukosten auf die Schmutz- und Sauberwasserleitung gerechtfertigt, wenn der Graben für die Schmutzwasserleitung tiefer liegt als jener für die Sauberwasserleitung. Dies ist regelmässig der Fall, weil die Schmutzwasserleitung für einen Kelleranschluss tiefer liegen muss als die Sauberwasserleitung.