(…) Die Gemeinde O. hat dem Gericht, wie gewünscht, die Interne Abrechnung Abwasser und den zugehörigen Finanzplan vorgelegt. Die Schätzungskommission darf – zumindest ohne konkrete andere Hinweise - in ihrer Prüfung auf diesen vorschriftsgemäss geführten Rechnungsunterlagen basieren, zumal deren Führung ja kommunal 374 Schätzungskommission nach Baugesetz 2006