(…) 3.2. Der Beschwerdeführer begründet seinen Antrag damit, dass es nicht angehe, so wie es die Gemeinde O. praktiziere, keine jährlichen Benützungsgebühren zu erheben, sondern mit den Anschlussgebühren sowohl die Investitionsausgaben wie auch die Unterhalts- und Betriebsaufwendungen zu decken. (…) 2006 Erschliessungsabgaben 373