Die Schätzungskommission fasste an ihrer Plenarversammlung vom 26. Januar 2006 den Beschluss, die geltende Praxis gestützt auf die erwähnte bundesgerichtliche Rechtsprechung und den verfassungsrechtlichen Vertrauensgrundsatz zu präzisieren. Als definitiv verfügt und daher nicht mehr anfechtbar dürfen nach dieser präzisierten Praxis nur jene Teile einer ersten Verfügung 372 Schätzungskommission nach Baugesetz 2006