Die gesetzlichen Grundlagen für die Erhebung von Anschlussgebühren finden sich im Reglement für die Abwasserbeseitigung (RA) der Gemeinde O. Darin finden sich folgende Bestimmungen: "§ 24 Arten 1 Die Gemeinde deckt die Kosten für Bau, Betrieb, Unterhalt und Erneuerung der öffentlichen Abwasseranlage durch: a) jährliche Benützungsgebühren; b) Anschlussgebühren; c) Erschliessungsbeiträge; d) allfällige Subventionen von Bund und Kanton. 2