man zum Schluss, dass die Bemessungsvorschriften nicht mehr überprüft werden können, so bedeutete dies, dass die Schätzungskommission nur noch prüfen könnte, ob der vom Aargauischen Versicherungsamt (AVA) ermittelte Brandversicherungswert der definitiven Gebührenrechnung zugrunde gelegt und die Kalkulation korrekt vorgenommen wurde. 2.2.1. Die gesetzlichen Grundlagen für die Erhebung von Anschlussgebühren finden sich im Reglement für die Abwasserbeseitigung (RA) der Gemeinde O. Darin finden sich folgende Bestimmungen: "§ 24 Arten 1