Mit Beschluss vom 1. März 2004 verfügte der Gemeinderat O. die definitive Anschluss-Gebührenabrechnung. Die definitive Veranlagung ergab bei der Kanalisation eine Anschlussgebühr von Fr. 37'998.95 und bei der Elektra eine Anschlussgebühr von Fr. 11'190.40. Gegen die Höhe der Kanalisationsanschlussgebühren erhob G. Beschwerde an die Schätzungskommission. Aus den Erwägungen