5.6.4.3. Ferner sind die Investitionskosten für eine Einzelkläranlage abzuschätzen. Anlässlich der Verhandlung hat der Beschwerdeführer Beträge von minimal Fr. 10'000.- (für Einzelkläranlage im Landwirtschaftsgebiet) bis maximal Fr. 50'000.- (Sanitäreinrichtung für Schiessanlage) genannt (…). In AGVE 1974, S. 266, ist das Verwaltungsgericht von Anschaffungskosten einer individuellen Kläranlage für einen Weiler mit drei bewohnten Liegenschaften im Betrag von rund Fr. 24'000.- ausgegangen. In AGVE 1987, S. 153, hat es für einen Industriebetrieb einen Betrag von Fr. 50'000.- für massgebend erachtet.