5.4.4. Im Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen (RFE) der Gemeinde S. ist nur ein Anschlussgebührentarif festgelegt, nämlich Fr. 30.60 / m2 Gebäudegrundfläche und Fr. 30.60 / m2 Bruttogeschossfläche. Der reduzierte Lagerflächentarif ist nicht in einem Rechtssatz festgelegt. Für gewerbliche und industrielle Lagerflächen ist demzufolge lediglich der Normaltarif in genügender Bestimmtheit rechtssatzmässig normiert, während der Rabatt auch nicht in den Grundzügen umschrieben ist.