Eine Befreiung von der Beitragspflicht oder die Verneinung eines wirtschaftlichen Sondervorteils ist auch in diesen Fällen nicht vorgesehen. Ebenso ist darauf hinzuweisen, dass beispielsweise auch einem Einfamilienhaus in einer Mehrfamilienhauszone trotz der nicht vollständig beanspruchten Ausnützungsziffer ein Sondervorteil aufgrund des Nutzungspotentials entsteht, unabhängig davon, ob vom Grundeigentümer ein Aus- oder Neubau geplant ist oder nicht. 2006 Erschliessungsabgaben 365