Für Vorteile, welche dem Gemeinwesen zukommen, können nicht die privaten Grundeigentümer zu Beitragsleistungen herangezogen werden. Eine Gemeindeparzelle in der Zone für öffentliche Bauten (Zone öB) ist daher in den Beitragsperimeter einzubeziehen oder es ist der Gemeindeanteil entsprechend dem gesteigerten öffentlichen Interessen an der Benutzung der Anlage zu er- 2006 Erschliessungsabgaben 363