73 Ursprünglicher Beitragsplan nach §§ 34/35 BauG - Grundsätzlich kann auch eine Fläche in der Zone für öffentliche Bauten mit Beiträgen belastet werden (Erw. 5.3.1. – 5.3.4.3.) - Ist ein Sondervorteil bei Geltung der objektiven Methode zumindest kurzfristig nicht realisierbar, sollen Zahlungserleichterungen (z.B. Stundung) gewährt werden (Erw. 5.4.1. – 5.4.3.) Aus dem Entscheid der Schätzungskommission nach Baugesetz vom 6. Dezember 2006 in Sachen P.-Stiftung gegen Einwohnergemeinde B. Aus den Erwägungen