Der Beitragspflichtige ist unter diesen Umständen nicht an die Grundsätze des alten Beitragsplans gebunden, vielmehr kann auch er – wie es ja auch dem Gemeinwesen durch die reformatio in peius im Rahmen des Widerrufs zugestanden wird – eine Entlassung aus dem neuen Perimeter oder eine Reduktion seines neu festgelegten Beitrags (also eine reformatio in melius) verlangen. Aus diesem Grund ist auf die Anträge 2- 4 im Zusammenhang mit dem Strassenbaubeitrag einzutreten (…). 2006 Erschliessungsabgaben 361