1. Die Klage wird gutgeheissen. 2.1. Die Kosten des Verfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 1'000.00, der Kanzleigebühr von Fr. 266.00 und den Auslagen von Fr. 180.00, zusammen Fr. 1'446.00, sind von der Einwohnergemeinde Q. zu bezahlen. 2.2. Den Klägern wird der geleistete Kostenvorschuss von Fr. 1'000.00 zurückerstattet. 3. Die Einwohnergemeinde Q. hat den Klägern einen pauschalen Parteikostenersatz von Fr. 5'000.00 (inkl. Auslagen und MWSt) zu bezahlen. Zustellung - Kläger (Vertreter, 2) - Beklagte Mitteilung - Beigeladene 1-3 - Mitwirkende Fachrichterin - Mitwirkender Fachrichter - Gerichtskasse (intern) Rechtsmittelbelehrung Verwaltungsgerichtsbeschwerde