In Bezug auf die Kosten für den Wechsel will und darf sich das Gericht als allenfalls wieder zuständige Instanz in einem Streitfall nicht abschliessend festlegen. Es sei immerhin erwähnt, dass Gemeinden bei der Übernahme von privaten Erschliessungsanlagen regelmässig nur Hand bieten, wenn diese sich in einem normkonformen Zustand befinden. Ist das nicht der Fall, werden zu übernehmende Anlagen im Zuge der Übernahme saniert und es werden dann meist dafür Baubeiträge erhoben.