Das GWP ist das Planungsinstrument für die öffentlichen Anlagen der Wasserversorgung – analog dem GEP bei der Abwasserentsorgung. Wäre die strittige Leitung im GWP enthalten, wäre das ein weiteres klares Indiz für deren öffentlichen Charakter. Die strittige Leitung ist im GWP 2004 und auch in der revidierten Fassung von 2015 nicht enthalten. Das stimmt mit der festgestellten neueren funktionalen Einschätzung überein und wäre grundsätzlich – e contrario – ein Indiz für Privateigentum.