Eine Eigentumsübertragung von der Gemeinde auf die Leitungsnutzer hat demnach soweit ersichtlich bis heute nicht stattgefunden. 7.2. 7.2.1. 2004, als der Leitungsabschnitt also bereits weit über 50 Jahre alt war, wurde in der Gemeinde Q. das erste GWP ausgearbeitet. Es enthält die bestehenden und die geplanten öffentlichen Wasserleitungen (Netz mit Haupt- und Versorgungsleitungen) sowie die Hydranten (vgl. §§ 6-8 WR). - 14 -