Es fanden sich jedoch keine Belege, aus denen sich der Erstellungszeitpunkt oder die Bauherrschaft der Leitung ergeben hätten (Protokoll S. 8 f.). Es bleibt unklar, ob die Leitung dereinst von Privaten oder von der öffentlichen Hand erstellt wurde. Auch der Erstellungszeitpunkt ist nicht mehr rekonstruierbar. Dass es sich um eine alte Leitung handelt, ist unbestritten und ergibt sich aus dem früher üblicherweise verwendeten Material (Gusseisenrohr).