5.2. Das Gericht hat den Parteien zahlreiche (vgl. im Detail Einladung zur Augenscheinverhandlung vom 23. August 2019, S. 2) Beweisauflagen gemacht, um den Ursprung der Wasserleitung möglichst zu klären und von dort her chronologisch die Eigentumsverhältnisse bis in die Gegenwart verfolgen zu können.