5. 5.1. Die strittige Leitung in der Stichstrasse (Wegparzelle aaa) ist rund 35 m lang und besteht aus einem Gusseisenrohr mit DN 40. Sie soll gemäss Angabe der Kläger rund 80 Jahre alt sein. Die Leitung hat ursprünglich vier Liegenschaften erschlossen. Deren zwei sind inzwischen umgehängt worden, die eine an eine Privatleitung, die andere an die unstrittig öffentliche Leitung in der M-Strasse. Auch die Liegenschaft der Beigeladenen wird möglicherweise bei einer baulichen Änderung anderweitig erschlossen werden (Protokoll S. 10).