Als Hausanschlussleitungen wird die Leitungsstrecke von der Anzapfstelle (eingebautes T-Stück) an die Versorgungsleitung bis und mit Hauptabsperr einrichtung nach der Hauseinführung oder bis zu einem Zählerschacht bezeichnet. Die Kosten für die Erstellung und den Unterhalt der Hausanschlussleitung trägt der Gebäudeeigentümer (§ 8 WR). Der Anschluss einer Liegenschaft erfolgt in der Regel nur durch eine einzige Hausanschlussleitung. Wo dies zweckmässig ist, kann die WVO für mehrere Häuser eine gemeinsame Hausanschlussleitung anordnen.