Es sei weder ersichtlich gewesen noch sei darauf hingewiesen worden, dass der Anschluss des Gebäudes auf Parzelle bbb angeblich an eine andere Hausanschlussleitung erfolgen sollte. Sie hätten sich auch nicht in die Leitung einkaufen müssen, sondern seien davon ausgegangen, dass es sich um eine öffentliche Leitung handle (Klage S. 5 f.; Replik S. 5 und 7 f.).