Im Grundbuch sei keine Dienstbarkeit für die Wasserleitung auf der Parzelle aaa eingetragen (Klage S. 4). Die Kläger machen geltend, sie hätten ihren Hausanschluss 2003/2004 selber erstellt und bezahlt. Der Anschluss an die Leitung in der Parzelle aaa -7-