3. 3.1. Die Kläger führen aus (Klage S. 3 ff.), sie seien im Rahmen der kommunalen Sanierungsarbeiten an der Wasserleitung in der M-Strasse angefragt worden, ob sie ihren Hausanschluss gleichzeitig erneuern möchten. Die am 5. September 2018 zugestellte Offerte für die Erneuerung der Werkleitungen Wasser und Elektro habe eine 50 % Beteiligung der Kläger an den Kosten vorgesehen (vgl. Klage S. 3 und Klagebeilage 3). Der Entscheid der Gemeinde vom 1. Oktober 2018 sei erst gefallen, nachdem eine kostengünstige Sanierung aufgrund des Baufortschritts nicht mehr möglich gewesen sei (Klage S. 4).