Die Parteien haben sich im Vorfeld der Klageeinreichung mit der Streitfrage befasst (vgl. Schreiben A. und B. vom 5. September 2018 [Klagebeilage 4], Entscheid des Gemeinderats Q. vom 1. Oktober 2018 mit Hinweis auf Einigungsbemühungen [Klagebeilage 1, insbesondere S. 1]). Ein Meinungsaustausch im Sinne eines Vorverfahrens hat damit stattgefunden.