C.1. Das Gericht führte am 30. Oktober 2019 eine Augenscheinverhandlung durch (Präsenz siehe Protokoll S. 1). Die Sach- und die Rechtslage wurden besprochen, ein endgültiger Entscheid aber noch nicht gefällt. C.2. Bei dieser Gelegenheit gab der Rechtsvertreter der Kläger die Kostennote vom 30. Oktober 2019 zu den Akten. Sie wurde der Klagegegnerin zur Kenntnis gebracht. Diese hat sich am 4. November 2019 dazu geäussert, was dem Einreichenden am 8. November 2019 mitgeteilt wurde. C.3. Das Gericht hat den Fall nach abschliessender Beratung am 3. Dezember 2019 entschieden. Das Gericht zieht in Erwägung: