B.6. Dem Antrag auf Streitverkündung kam der Präsident mit Schreiben vom 19. Februar 2019 nach. Er legte den Mitgliedern der Erbengemeinschaft C. die Ausgangslage dar und erläuterte ihnen ihre Mitwirkungsmöglichkeiten im Verfahren. Dem Schreiben wurden Kopien der bisherigen Akten beigelegt. Die Beigeladenen erhielten Frist bis 14. März 2019, um sich dazu zu äussern. Es wurde darauf hingewiesen, dass das Verfahren ohne sie fortgesetzt werde, falls sie eine Teilnahme ablehnten oder sich innert Frist nicht vernehmen liessen. Das Ergebnis werde sich so oder anders auf ihre Rechtsposition auswirken. -4-