Die Kläger zogen daraufhin Dr. Christoph Thurnherr, Baden, als Vertreter bei. Dieser beantragte mit Einschreiben vom 18. Februar 2019, es sei den Mitgliedern der Erbengemeinschaft C. (Eigentümer der Parzelle ddd) mitzuteilen, dass ihnen die Kläger den Streit verkündet hätten. Zudem ersuchte er um Erstreckung der Replikfrist.